Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Reble Reisen für Halbtages- und Tagesfahrten

 

1. Stellung von RR; anzuwendende Rechtsvorschriften

1.1. RR erbringt die ausgeschriebenen Tagesfahrtenleistun-gen als Dienstleister und unmittelbarer Vertragspartner des Kunden bzw. des Auftraggebers. 

1.2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen RR und dem Kunden, bzw. dem Auftraggeber finden in erster Linie die mit RR getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vertragsbe-dingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung. 

1.3. Soweit in zwingenden internationalen oder europa-rechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit RR anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit RR ausschließlich deut-sches Recht Anwendung.

1.4. Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur Anwen-dung auf die Tagesfahrten von RR. Auf Reiseverträge und Mehrtagesfahrten, die Unterkunftsleistungen beinhalten, finden die Reisebedingungen von RR Anwendung.

2. Vertragsschluss; Stellung eines Gruppenauftragge-bers

2.1. Für alle Buchungen von Tagesfahrten gilt:

a) Buchungen werden nur als Präsenzbuchung, telefonisch, per Fax oder per E-Mail entgegengenommen.

b) Grundlage des Angebots von RR und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Tagesfahrtangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von RR vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruch-nahme der Leistungen erklärt. 

d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 

2.2. Buchungen von Tagesfahrten sind unmittelbar für den Kunden verbindlich und führen bereits durch die telefonische oder mündliche Bestätigung von RR zum Abschluss des verbindlichen Vertrages über Tagesfahrten. Der Vertrag kommt also mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch RR zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. RR informiert den Kunden vor Abfahrt telefonisch über eventuelle Änderungen der Abfahrtszeiten.

2.3. RR weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vor-schriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Wege des Fernabsatzes ge-schlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.

3. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer von Leistungen; Witterungsverhältnisse

3.1. Die geschuldete Leistung von RR besteht aus der Erbringung der jeweiligen Leistung entsprechend der Leis-tungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinba-rungen. 

3.2. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausge-schriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit RR, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfohlen wird.

3.3. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungser-bringung) und von RR nicht wider Treu und Glauben herbei-geführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.

3.4. Angaben zur Dauer von Leistungen sind Circa-Angaben.

3.5. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Leistungen gilt: 

a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Leistungen bei jedem Wetter statt. 

b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden, bzw. den Auftraggeber nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit RR. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden bzw. der Teilnehmer des Auftraggebers an der Leistung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist.

c) Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung vor oder sind vor Leistungsbeginn für dessen vereinbarten Zeit-punkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden bzw. dem Auftraggeber und RR vorbehalten, den Vertrag über die Leistung ordentlich oder außerordentlich zu kündi-gen.

4. Leistungserbringung und Zahlungsmodalitäten

4.1. Die vereinbarten Leistungen schließen die Erbringung der Leistungen und zusätzlich ausgeschriebener oder verein-barter Leistungen ein.

4.2. Der Fahrpreis ist bei Antritt der Tagesfahrt direkt im Bus zu entrichten.

4.3. Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Rücktritts-recht des Kunden besteht und RR zur Erbringung der vertrag-lichen Leistungen bereit und in der Lage ist, gilt: 

a) Leistet der Kunde den Leistungspreis bei Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen nicht oder nicht vollständig, so ist RR berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und vom Kunden Schadensersatz gem. §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB nach Maßgabe nachstehender Ziffer 7.3 zu fordern. 

b) Ohne vollständige Bezahlung des Leistungspreises be-steht kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der Leistungen. 

5. Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber

5.1. Der Kunde bzw. der Auftraggeber können den Vertrag mit RR nach Vertragsabschluss bis 2 Tage vor dem verein-barten Leistungsbeginn kostenlos kündigen. Die Kündigung bedarf keiner bestimmten Form. Eine Kündigung in Textform wird jedoch dringend empfohlen.

5.2. Bei einer Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber, die vor dem Tag, an dem die Tagesfahrt stattfindet, erfolgt, wird seitens RR ein Bearbeitungsentgelt i. H. v. € 15,- berechnet, welches auch entsprechende Ansprü-che von RR im Zusammenhang mit der Kündigung des Dienstvertrages mit RR abgilt. 

5.3. Bei Nichterscheinen zur Fahrt ist der volle Fahrpreis zu entrichten. RR hat sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die RR durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt. Ersparte Auf-wendungen in Bezug auf Zusatzleistungen zur Leistung sind jedoch von RR an den Kunden nur insoweit zu erstatten, als gegenüber den jeweiligen Leistungsträgern ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Erstattung bzw. Rückvergü-tung besteht und von diesen auch tatsächlich erlangt werden kann.

5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, RR nachzuweisen, dass RR überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die geforderte Ent-schädigungspauschale.

5.5. RR behält sich vor, anstelle der vorstehenden Beträge eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit RR nachweist, dass RR wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind, insbesondere, soweit einzelne Leistungsbe-standteile der Tagesfahrt seitens der Leistungsträger nicht erstattet werden sollten. Macht RR einen solchen Anspruch geltend, so ist RR verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 

5.6. Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Kunden im Falle von Mängeln der Dienstleistungen von RR sowie sonstige gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt.

6. Haftung von RR; Versicherungen

6.1. Eine Haftung von RR für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden bzw. Auftraggebers resultieren, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden von RR nicht vorsätzlich oder grobfahrläs-sig verursacht wurde.

6.2. RR haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Beherbergungs- und Verpflegungsbe-trieben oder sonstigen Anbietern, die anlässlich der Leistung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung von RR ursäch-lich oder mitursächlich war.

6.3. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftragge-bers nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber wird der Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung ausdrücklich empfohlen.

7. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

7.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch RR und jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe, der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Aufla-gen erbracht werden.

7.2.  Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von RR und den Leistungserbringern bei der Inanspruchnahme von Reiseleis-tungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Geschäftsstelle von RR und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. Der Fahrer des Busses ist nicht Vertreter von RR zur Entgegennahme von Meldungen und Reklamationen.

8. Verbraucherstreitbeilegung

8.1. RR weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucher-streitbeilegung darauf hin, dass RR nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbrau-cherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen für RR verpflichtend würde, informiert RR die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. RR weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.

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Veranstalter der Tagesfahrten ist:

Martin Reble Omnibusreisen 

Einzelfirma - Inhaber Martin Reble

Lerchenstr. 11/3 – 71144 Steinenbronn

Telefon 07157/9322 – Telefax 07157/8677

e-mail: martinreble@reble-reisen.de

 

Stand dieser Fassung: Dezember 2020